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Aufstiegschancen
Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung werden die
Anwärterinnen und Anwärter, soweit Stellen verfügbar
sind, zunächst als Justizinspektorinnen und Justizinspektoren
in das Beamtenverhältnis berufen.
Nach erfolgreichem Ableisten einer dreijährigen Probezeit
kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit erfolgen.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen zur/zum
Justizoberinspektor(in) (A10), Justizamtfrau/Justizamtmann (A 11),
(Justiz)Amtsrätin)/(Justiz)Amtsrat (A 12) und
(Justiz)Oberamtsrätin bzw.
Justizrechtsrätin/(Justiz)Oberamtsrat bzw. Justizrechtsrat (A
13).
Für besonders befähigte Beamtinnen und Beamte ist auf
besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg in den
höheren Dienst möglich.
Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht
die Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet
des Strafrechts und nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in
die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln.
Amtsanwälte sind die Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft
bei den Amtsgerichten.
