Rechtspflegerin / Rechtspfleger

Aufgaben

Die zentralen Tätigkeiten der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind im Rechtspflegergesetz geregelt. Dieses Bundesgesetz finden Sie hier.

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Das Bild zeigt viele verschiedenfarbige Zettel welche alle mit To Do List überschrieben sind.

Zu den Aufgabengebieten des Rechtspflegers gehören u.a.:

  • Grundbuchsachen: z.B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer sowie auf Eintragung von Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und anderer Belastungen in das Grundbuch;
  • Zwangsversteigerung von Grundstücken;
  • Insolvenzverfahren;
  • Handelsregister: z.B. Entscheidung über Einträge von Kaufleuten und Handelsgesellschaften;
  • Familien- und Betreuungssachen: z.B. Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Erteilung von familiengerichtlichen und betreuungsgerichtlichen Genehmigungen;
  • Nachlasssachen: z.B. Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen;
  • Strafvollstreckungssachen: Vollstreckung von Freiheitsstrafen;
  • Kostensachen: z.B. Festsetzung von Rechtsanwaltskosten nach Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens;
  • Rechtsantragsstelle: Aufnahme von Anträgen und Schriftsätzen von Rechtssuchenden, Bewilligung von Beratungshilfe für bedürftige Personen;
  • Justizverwaltung: Tätigkeit als Geschäfts- bzw. Verwaltungsleiter, Referent für Personal- und Haushaltsfragen, Bezirksrevisor, Controller oder Zentraler Prüfungsbeamter für Gerichtsvollzieher.