Der Rechtspfleger ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Die Stellung des Rechtspflegers ist der des Richters
vergleichbar. Er ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Über die vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften informieren wird
Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung werden die Anwärterinnen und Anwärter, soweit Stellen verfügbar sind, in den
Dienst des Bundeslandes, in dem sie eingestellt wurden, übernommen.
Die Bewerbung muss an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils gerichtet werden, in dem die praktische Ausbildung
abgeleistet werden und die spätere Berufstätigkeit erfolgen soll.