Mitarbeiter (m/w/d) in der Verwaltung (Schwerpunkt Bibliothek)
Im linken Flügel des Schwetzinger Schlosses trifft eine hochmoderne Hochschulausstattung auf den Charme eines historischen Gebäudes.
An der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen studieren angehende Rechtspfleger/-innen der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die angehenden Gerichtsvollzieher/-innen des Landes Baden-Württemberg. In den juristisch ausgerichteten Studiengängen studieren jährlich bis zu 500 Studierende. Die ebenfalls dort eingerichtete Justizakademie des Landes Baden-Württemberg führt im Auftrag des Ministeriums für Justiz und für Migration Baden-Württemberg Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen für Justizbedienstete aller Laufbahnen durch.
Ein Teil der Studierenden aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart im Studiengang Rechtspflege studieren in den Außenkursen Ulm.
Die zentrale Hochschulverwaltung, einschließlich Rektorat, befindet sich auf dem Campusgelände in der Karlsruher Straße 2/2a in Schwetzingen.
Infos zur Stelle
Ab dem 1. Oktober 2026 haben wir eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit (derzeit 19,75 Stunden wöchentlich) zu besetzen (Stellenkürzel B1). Sie sind für sämtliche Tätigkeiten, die in unserer juristisch geprägten Fachbibliothek anfallen, verantwortlich. Darüber hinaus übernehmen Sie Aufgaben im Bereich des Studierendensekretariats. Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 9 b TV-L.
Die Bibliothek in Schwetzingen weist einen Bestand von rund 8400 Medieneinheiten aus. In den Außenkursen Ulm verwalten Sie, unterstützt durch eine eingearbeitete Beschäftigte vor Ort, weitere 1480 Medieneinheiten. Ihr Arbeitsort befindet sich in Schwetzingen im linken Flügel des Schlosses.
Sie übernehmen folgende Aufgaben
als Bibliotheksverantwortlicher (m/w/d)
- Beschaffungen für beide Bibliotheksstandorte; fachlich beraten werden Sie dabei von den Bibliotheksbeauftragten aus der Dozierendenschaft und der abschließend budgetverantwortlichen Hochschulverwaltung
- Bestandsaufbau, -erschließung und -vermittlung
- Pflege der Datenbank BIBLIOTHECAnext und Katalogisierung (nach RDA)
- Medienausleihe
als Mitarbeiter (m/w/d) im Studierendensekretariat
- Erfassen und Überwachen der mitgeteilten Fehlzeiten der anwesenheitspflichtigen Studierenden einschließlich entsprechender Einträge in das Hochschulverwaltungsprogramm Antrago
- Erstellen von Studienbescheinigungen und Bibliotheks-/Studierendenausweisen
als Mitarbeiter (m/w/d) in der Justizakademie
- Unterstützung im Bereich der Justizakademie
Der genaue Aufgabenzuschnitt bleibt vorbehalten.
Das bringen Sie mit
- Sie haben einen Bachelorabschluss im Studiengang Bibliotheks- und/oder Informationswissenschaften, alternativ eine Ausbildung als Fachangestellte (m/w/d) für Medien- und Informationsdienste und weisen gründliche, umfassende Fachkenntnisse nach
- Sie verfügen über ein freundliches Auftreten sowie eine gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Sie kommunizieren sicher in Wort und Schrift
- Sie arbeiten lösungsorientiert im Team
- Sie arbeiten strukturiert und verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent
- Sie sind sicher in der Anwendung der MS-Office-Programme, insbes. Word
- Sie arbeiten sich gerne in neue Themengebiete und Programme / Anwendungen sowie in die bestehende Medientechnik ein
Das erwartet Sie
- ein vielfältiges Aufgabengebiet in einem attraktiven Hochschulumfeld mit Kontakt zu den Studierenden und Dozierenden
- eine Teilzeitstelle in der öffentlichen Verwaltung (vorzugsweise ganztags mittwochs und donnerstags sowie freitags im wöchentlichen Wechsel mit einer Teamkollegin)
- ein sicheres und unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen Vorteilen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- eine strukturierte Einarbeitung durch ein motiviertes kollegiales Team
- Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Jahressonderzahlung
- Mobilitätsangebote (JobTicket BW, JobBike BW)
- Gute Erreichbarkeit (Parkmöglichkeiten vor Ort, Bahnhof acht Gehminuten entfernt)
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben, Lebenslauf, Kopien der Schul-
und Arbeitszeugnisse, dienstliche Beurteilungen, Fortbildungsnachweise, ggfs. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
etc.).
Bitte senden Sie diese Unterlagen vorzugsweise elektronisch in Form einer einzigen pdf-Datei mit Betreff „Stellenausschreibung B1,
Name, Vorname“
bis 29. Mai 2026
an verwaltung@hfr.justiz.bwl.de,
alternativ postalisch an Karlsruher Str. 2, 68723 Schwetzingen.
Bei postalischer Übermittlung erfolgt keine automatische Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens. Wir bitten daher darum, von der Übersendung von Bewerbungsmappen abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Justizamtfrau Böser (Tel.: 06202 9289017) gerne zur Verfügung.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Bitte beachten Sie die ausführlichen Datenschutzhinweise.
Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behindertengerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die Schwerbehindertenvertretungen oder die Hauptvertrauensperson des Ministeriums für Justiz und für Migration wenden. Das Hauptgebäude ist barrierefrei.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Datenschutzhinweise Bewerbungsverfahren
Wie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines
Bewerbungsverfahrens verarbeitet
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)
Wenn Sie sich mit einer Bewerbung an uns wenden, verarbeitet die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Ihre personenbezogenen Daten in Verfahren, die unter anderem den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte sicherstellen sollen. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sich darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber uns haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und https://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
a) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Karlsruher Str. 2
68723 Schwetzingen
verarbeitet.
b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen - auch vertraulich - wenden können:
Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Karlsruher Str. 2
68723 Schwetzingen
E-Mail: datenschutz@hfr.justiz.bwl.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keine Auskunft zum Bewerbungsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.
2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung offengelegt werden, nur, soweit dies zur
Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule für Rechtspflege erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Der Zweck der
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in der Durchführung des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. Wir verarbeiten die Daten,
die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung nennen, ausschließlich zur Prüfung Ihrer Eignung für die Stelle und zur
Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Zu den dafür erforderlichen personenbezogenen Daten gehören
beispielsweise Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze, Verwandtschaftsverhältnisse, ggf. Besoldungs- oder
Entgeltgruppe), Ihre Kontaktdaten (wie private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Ihre Qualifikationsdaten (wie
Bildungshistorie, Berufstätigkeiten, Beurteilungen, Zeugnisse, Fort- und Weiterbildungen, ärztliche Zeugnisse). Insbesondere
können sich solche Daten aus den Bewerbungsunterlagen, Personalakten sowie einem Vorstellungsgespräch ergeben.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und des einschlägigen Fachrechts wie dem Landesbeamtengesetz (LBG) und dem Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz (LRiStAG).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in dem Bewerbungsverfahren sind § 15 Absatz 1 LDSG, § 83 Absatz 1 LBG i.V.m. § 8 LRiStAG sowie Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a, c und e DS-GVO.
Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung und Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DS-GVO in Verbindung mit § 15 Absatz 2 LDSG verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens erforderlich ist.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden,
etwa während laufender Rechtsbehelfsfristen oder um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften
der Datenschutz-Grundverordnung, speziellen Bundes- und Landesrechts und des Landesdatenschutzgesetzes.
Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für
die jeweilige Datenverarbeitung gibt oder, wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?
Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen kann Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur bei Ihnen als betroffener Person
erheben. Ausnahmsweise werden – nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder mit Ihrer Einwilligung – bei anderen
Stellen, zum Beispiel bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen öffentlichen Stellen Informationen eingeholt, die wir
andernfalls bei Ihnen direkt erheben müssten, wie beispielsweise eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister bei
dem Bundesamt für Justiz.
4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?
Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen legt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens Ihre personenbezogenen Daten seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine
ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
a) Innerhalb der Hochschule für Rechtspflege werden Ihre personenbezogenen Daten nur denjenigen Personen offengelegt, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Aufbewahrung der Akten betraut sind, in denen Ihre Daten verarbeitet werden. So erhalten beispielsweise die Personalreferentinnen und Personalreferenten, die für die Beurteilung Ihrer Bewerbung zuständig sind, sowie deren Unterstützungspersonal Zugang zu den im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung erhobenen Daten. In den Entscheidungsprozess können auch deren Vorgesetzte eingebunden sein.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir gängige Bürosoftware sowie im Falle einer Einstellung auch IT-gestützte Personalverwaltungssysteme, in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
b) An folgende Stellen außerhalb der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen übermitteln wir personenbezogene Daten, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- Die in Bewerbungs- und Einstellungsverfahren zu beteiligenden Stellen wie die Personalvertretungen, die Beauftragte für Chancengleichheit und die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen.
- Die zuständigen Stellen gemäß Ihren Erklärungen zur Einholung von Informationen bzw. zur Übersendung von Unterlagen wie das Bundesamt für Justiz und Ihre bisherigen Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
- Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg als unmittelbar vorgesetzte Dienststelle, soweit sie in eine Auswahlentscheidung einzubeziehen sind.
- Im Falle einer Einstellung ist auch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten.
5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Im Falle einer Neueinstellung überführen wir die Daten aus den Bewerbungsunterlagen in unser Personalverwaltungssystem und in die
Personalakte. Bei der Bewerbung auf eine Stellenausschreibung werden die Bewerbung und die Entscheidung zur Personalakte genommen. Zudem
nutzt die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen die vorgenannten Personalaktendaten im Rahmen des Dienstverhältnisses, wie vom
Gesetz in § 83 Absatz 1 LBG vorgesehen, für planerische, organisatorische, personelle, soziale oder haushalts- und
kostenrechnerische Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes. Nach Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich
verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nach speziellen bundes-
und landesrechtlichen Regelungen.
Die Bewerbungsunterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Neueinstellung werden im Falle einer Absage nach einer
Vorhaltungszeit beispielsweise für eine erbetene Rücksendung vernichtet. Eine fortdauernde Speicherung zur Berücksichtigung
in folgenden Bewerbungsverfahren erfolgt nur, wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
6. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche Folgen hat die
Nichtbereitstellung?
Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten. Dies gilt sowohl für die nach gesetzlichen
Vorschriften verarbeiteten Daten als auch für diejenigen Verarbeitungen, die wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung
durchführen.
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Erlaubnistatbestände verarbeiten, kann Ihre Bewerbung nicht
berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen.
Soweit wir Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erbitten, entstehen Ihnen bei einer Weigerung keine
rechtserheblichen Nachteile; wir müssen Sie allerdings in diesem Fall bitten, die entsprechenden Daten selbst bei den speichernden
Stellen anzufordern und uns zu übermitteln. Kommen Sie dem nicht nach, kann Ihre Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden.
7. Keine automatisiert Entscheidungsfindung
Wir setzen im Bereich der Personalverwaltung keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung ein.
8. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie uns
gegenüber geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten;
ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer
personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung
unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
9. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die
Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer
Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der
Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung
zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Regelungen.
Bei einer Auskunftsanfrage bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann gegebenenfalls Nachweise von Ihnen verlangen, die
belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
10. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen
Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Heilbronner Straße 35
70191 Stuttgart
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht aus.