Skip to content

Rechtsgrundlagen

Das Bild zeigt eine Frau, die ein Schild in Händen hält. Auf diesem Schild befinden sich viele Paragrafenzeichen.

Regelungen für die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Alle drei an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen beteiligten Bundesländer (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland) haben für die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

Diese Regelungen haben zum 1. September 2025 wesentliche Änderungen erfahren.

Die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter, die den Vorbereitungsdienst bis einschließlich 31. August 2025 angetreten haben, richtet sich nach dem vor dem 1. September 2025 geltenden Recht. Auf dieses wird aus Gründen der Übersichtlichkeit von dieser Seite aus nicht verwiesen. Sie finden diese Regelungen in den einschlägigen Sammlungen des jeweiligen Landesrechts.

Gemeinsame Regelungen aller drei Bundesländer zum Studium:
Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen VwV d. JuM vom 7. August 2025 (JUMRVl-JUM-2321-46), Fundstelle: Die Justiz 2025, 211.

Hinweis: Bereits ab dem 1. September 2025 entfallen im fachwissenschaftlichen Studium II folgende Leistungsnachweise und Inhalte: In Modul-Nr. M II-8 „Staats- und Verwaltungsrecht und Europarecht“ entfällt die bewertete Aufsichtsarbeit sowie die dazugehörige Besprechung der Aufsichtsarbeit. In Modul-Nr. M II-9 „Justizmanagement (Justizverwaltung, Betriebswirtschaftslehre)“ entfallen die bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Justizverwaltung (ohne Psychologie am Arbeitsplatz) und die bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre sowie die jeweils dazugehörige Besprechung der Aufsichtsarbeit. Das Modul Nr. M II-11 „Seminar“ entfällt vollständig.


Regelungen des Landes Baden-Württemberg:
Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27. Juli 2011 (GBl. 2011, 429) in der jeweils aktuellen Fassung.

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zum Vorbereitungsdienst der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter vom 6. August 2012 (2321/0478) in der jeweils aktuellen Fassung.

Studienplan für die Studienpraxis des Vorbereitungsdienstes für Rechtspflegeranwärterinnen und –anwärter (VwV d. JuM vom 3. August 2012 (2321/0458)), Fundstelle Die Justiz 2012, 383.


Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz:
Rechtspfleger-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RAPO) vom 12. August 2011 (GVBl. 2011, 333) in der jeweils aktuellen Fassung.


Regelungen des Saarlandes:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO) vom 2. August 2011 (Amtsblatt 2011, S. 266).

Gemeinsame Regelungen aller drei Bundesländer zu den zugelassenen Hilfsmitteln für die Rechtspflegerprüfung:

Die Hinweise des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (Justizprüfungsamt) über die zugelassenen Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung finden Sie hier.