Hochschule

Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine interne Hochschule des Landes Baden-Württemberg und bietet zwei Studiengänge an.

Das Bild zeigt den Innenhof der Hochschule am Studienort Schwetzingenen
Bild zeigt ein Schild an einem Gebäude. Das Schild trägt die Aufschrift Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Justizakademie Rektorat und Verwaltung.
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Leitung und Rektorat

Die Hochschule wird geleitet von Rektor Frank Haarer.

Das Bild zeigt farbige Zettel, die jeweils überschrieben sind mit
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Aufgaben

Zentrale Aufgabe der Hochschule ist die Ausbildung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern.

Die zweigeteilte Bildcollage zeigt oben das Schwetzinger Schloss und unten eine Ansicht der Stadt Ulm mit dem Münster.
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Studienorte

Die Hochschule hat zwei Studienorte, Schwetzingen (Hauptstudienort) und Ulm (Außenkurse).

Das Bild zeigt ein Organigramm ohne Inhalt.
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Einrichtungen

Zu den wichtigsten Einrichtungen der Hochschule zählen die Bibliothek, das Akademische Auslandsamt und die Cafeteria.

Das Bild zeigt fünf Würfel mit Buchstaben. Sie bilden zusammen das Wort TEACH.
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Lehrpersonen

An der Hochschule lehren hauptamtlich Dozierende und nebenamtliche Lehrbeauftragte.

Das Bild zeigt eine Dozentin, die in Hörsaal vor Studierenden am SMART-Podium steht.
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Digitale Lehre

Die Hochschule ist technisch hervorragend ausgestattet. Neben der regelmäßigen Lehrform, der Präzenzlehre, können daher auch alle Formen der digitalen Lehre durchgeführt werden. 

Bild zeigt Zeichnung des Schwetzinger Schlosses.
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Geschichte

Im Jahr 1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg eine justizeigene Schule für die Ausbildung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Bild zeigt sieben Arme. Die Hände liegen in der Mitte aufeinander.
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Förderverein

Der Rechtspflege-Förderverein FH Schwetzingen e.V. mit Sitz in Schwetzingen wurde im Jahr 1995 gegründet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist beim zuständigen Finanzamt Schwetzingen als gemeinnützig anerkannt.