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Das Bild zeigt viele verschiedenfarbige Zettel welche alle mit To Do List überschrieben sind.
Aufgaben

Die zentralen Tätigkeiten der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind im Rechtspflegergesetz geregelt. Dieses Bundesgesetz finden Sie hier.

Zu den Aufgabengebieten des Rechtspflegers gehören u.a.:

  • Grundbuchsachen: Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer sowie auf Eintragung von Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und anderer Belastungen in das Grundbuch;
  • Zwangsversteigerung von Grundstücken;
  • Insolvenzverfahren;
  • Handelsregister: Entscheidung über Einträge von Kaufleuten und Handelsgesellschaften;
  • Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Erteilung von familiengerichtlichen und betreuungsgerichtlichen Genehmigungen;
  • Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen;
  • Strafsachen: Vollstreckung von Freiheitsstrafen;
  • Kostensachen: Festsetzung von Rechtsanwaltskosten nach Beendigung eines Prozesses;
  • Rechtsantragsstelle: Aufnahme von Anträgen und Schriftsätzen von Rechtssuchenden, Bewilligung von Beratungshilfe für bedürftige Personen;
  • Justizverwaltung: Tätigkeit als Geschäfts- bzw. Verwaltungsleiter, Referent für Personal- und Haushaltsfragen, Bezirksrevisor, Controller oder Zentraler Prüfungsbeamter für Gerichtsvollzieher.